Die Anbieterin der mietbaren SaaS-Dienste ist die Firma: 1st Log AG - In der Euelwies 22 - CH-8408 Winterthur (folgend «Vermieterin» und/oder «1st» genannt). Der Mieter der SaaS-Dienste wird nachfolgend als Kunde und/oder Nutzer*In bezeichnet.
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung des 'Software as a Service' Dienstes «1stLogs». Die Vermieterin legt dem Kunden zum Zweck des Vertragsschlusses ein freibleibendes Angebot mit den von der Vermieterin im Anhang definierten Softwareprodukten und Modulen vor (einschliesslich «SaaS»-Dienst, Service, Funktion, Mietprodukt, Anwendungssoftware, Preise etc.). Diese AGB sind ein integraler Bestandteil des kommerziellen Angebots der Vermieterin, der aufgrund der Bedürfnisse des Kunden erstellt wird. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Kunde der Vermieterin seine Zustimmung zum Angebot schriftlich mitteilt und die Vermieterin den Vertragsschluss schriftlich bestätigt. Des Weiteren kommt ein Vertrag zu den Konditionen des Angebots der Vermieterin zustande, sobald der Kunde den SaaS-Dienst der Vermieterin nutzt. Der Kunde als Nutzer*In dieser Dienste erwirbt das Recht, die gemieteten logistischen Softwaremodule für die Dauer der Vertragslaufzeit als SaaS-Dienstleistung zu nutzen. Der SaaS-Dienst wird in der Regel auf Servern in den Räumlichkeiten qualifizierter Hosting-Partner der Vermieterin betrieben und der Kunde als Nutzer*In erhält über das Internet Zugang zu den Mietprodukten, indem er/sie sich mit einem zugewiesenen Benutzernamen und Kennwort anmelden. Die Vermieterin behält sich alle Rechte an allen Bestandteilen des SaaS-Dienstes und aller Funktionen, Modulen und Produkten vor, welche dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erhält keinerlei Lizenz oder Nutzungsrecht, die über die ausdrücklichen Darlegungen in diesem Vertrag hinausgehen. Es gelten ausschliesslich diese AGB der Vermieterin. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass 1st der Geltung ausdrücklich in Textform unterschriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Vermieterin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzer*In ihre Leistungen an den Kunden/Nutzer*In vorbehaltlos erbringt.
Die Vermieterin ist berechtigt, die vorliegenden AGB, Dienste und Leistungen anzupassen, soweit die Vermieterin dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung für sinnvoll erachtet. Alle Kunden werden per E-Mail oder durch die auf den Webseiten oder Kundensupport-Seiten der Vermieterin verfügbaren Informationen über diese Änderungen informiert. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Publikation der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden wird die Vermieterin mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung anstreben. Für den Fall, dass die Parteien innert 30 Tagen keine einvernehmliche Lösung finden sollten, bleibt das Kündigungsrecht vorbehalten. Individuelle Verträge, die von diesen AGB abweichen, werden schriftlich abgeschlossen. Das gilt auch, wenn sich der Vertrag nur in einzelnen Punkten von diesen Bedingungen unterscheidet.
Die Vermieterin räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die angegebene Anwendungssoftware über einen externen Zugang, im Rahmen des SaaS-Dienstes, zu nutzen. Dafür wird die Anwendungssoftware als auch die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung beim von der Vermieterin eingesetzten Provider zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, die Anwendungssoftware ohne lokale Kopie, also mit nur geringer eigener Rechenleistung, ausschliesslich für sein Unternehmen zu nutzen. Einzelheiten zum Nutzungsumfang sind in Ziffer 3 geregelt. Jegliche Bereitstellung von kundenspezifischen oder spezifischen Entwicklungen ist von diesen AGB ausgeschlossen. Für allfällig vom Kunden gewünschte, kundenspezifische Anpassungen wird ein separater IT-Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der Vermieterin getroffen.
Eine Schnellhilfe (FAQ), sowie kontextbezogene Hilfestellungen werden in der Regel innerhalb der Anwendungssoftware zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche schriftliche Dokumentation gehört nicht zum Leistungsumfang.
Für Behebung von Störungen, können sich Kunden/Nutzer*Innen während der Bürozeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) mittels Ticketsystem an die Vermieterin wenden. Der Support deckt den SaaS-Dienst nur dann ab, wenn dieser in einer von der Vermieterin empfohlenen Art und Weise genutzt wird, und erstreckt sich nicht auf andere Konfigurationen von Betriebssystemen und Browsern oder ähnlichem. Vom Support ausgeschlossen sind darüber hinaus Reparaturen von Datenbankinhalten und vom Kunden verursachte Probleme. Des Weiteren schliesst der Support Probleme ausserhalb des vom Kunden abonnierten SaaS-Dienst oder Probleme, die ausschliesslich mit der Hardware, den internen Netzwerken und Internetverbindungen und/oder Peripheriegeräten des Kunden in Verbindung stehen und die völlig unabhängig vom SaaS-Dienst sind, aus. Für Dienstleistungen und Beratungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, wird ein Tagessatz gemäss Ziffer 10 dieser AGB berechnet. Es können spezielle Eskalationsvereinbarungen und/oder Support- und Wartungsverträge zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass sämtliches Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit dem SaaS-Dienst, insbesondere aber nicht ausschliesslich Urheberrechte (inkl. Source Code, Handbücher, Datenbanken etc.), Markenrechte, Designrechte, Patentrechte sowie Know-How, zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt im ausschliesslichen Eigentum der Vermieterin sind. Dieses Geistige Eigentum erstreckt sich auch auf sämtliche Änderungen, Weiterentwicklungen, Anpassungen, Updates, Patches etc. in jeglicher Form.
Die Vermieterin räumt dem Kunden an der angebotenen und im kommerziellen Angebot spezifizierten SaaS-Software ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Rahmen des SaaS-Dienstes ein. Dieses Nutzungs- und Lizenzrecht ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der 1st eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten oder von Gesetzesnormen droht, so hat 1st das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechts- oder Gesetzesverletzung darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von 1st angebotenen Vertragsgegenständen betrieben wurde. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von 1st angebotenen Vertragsgegenständen betrieben wurde. Durch das vorgenannte Nutzungsrecht werden keine sonstigen Rechte an der Software, insbesondere kein Eigentum übertragen. Die Nutzung ist beschränkt auf die angemeldeten und registrierten Nutzer*In innerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit einzuräumen. Mit Grosskunden können erweiterte Lizenzverträge getroffen werden.
Die Nutzung des SaaS-Dienstes/Mietproduktes erfordert vom Kunden die Bereitstellung eines geeigneten und dem Stand der Technik entsprechendes Computersystem inkl. aktuellem und aktualisiertem Webbrowser (MS Edge, Chrome) mit funktionsfähigem hoch performantem externem Zugang (Internet). Dieses System dient als 'Client' für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Anwendung. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang und für den Einsatz der Mietprodukte im Aussenbereich (Touren, Linien, Warehouse, usw.) ebenfalls allein verantwortlich für die Gestellung von geeigneten industriellen Scannern (mobile Device), Smartphones (z.B. Geräte mit u.a. einer aktuellen Version von Android, iOS, gutem GPS, ausreichender Akkulaufzeit, guter Fotoauflösung) und allfällig weiterer notwendiger Hardware, welche für den Betrieb und die Funktionsfähigkeit der SaaS-Dienste/Mietprodukte, die dafür technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Der Aufbau der Verbindung zum Rechenzentrum sowie der Betrieb des notwendigen Client-Rechners zur Nutzung der Anwendungssoftware liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.
Für die Funktion des SaaS-Dienstes ist eine ordnungsgemässe Anmeldung mit Benutzererkennung und Passwort erforderlich. Der Kunde/Nutzer*In verpflichtet sich, die persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Die für den Ausdruck von Arbeitsergebnissen bzw. Dokumenten erforderlichen Drucker sind ebenfalls vom Kunden zu betreiben.
Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Benutzernamen und entsprechenden Passwörter, sowie allfällige Zugriffsschlüssel auf Schnittstellen geheim zu halten und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Wenn der/die Nutzer*In Grund zu der Annahme hat, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen können, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Der/die Nutzer*In ist in diesem Fall zudem verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, die ihm über den SaaS-Dienst zugänglich gemacht werden, ausschliesslich bestimmungsgemäss und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstösse dagegen begründen ein sofortiges ausserordentliches Kündigungsrecht für die Vermieterin.
Der Kunde darf den SaaS-Dienst ausschliesslich für seine internen und vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste für die Datenverarbeitung im Namen eines Dritten zu nutzen oder Dritten SaaS-Dienstleistungen anzubieten. Der Kunde verpflichtet sich, den SaaS-Dienst gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Berechtigungen und Anforderungen in diesem Vertrag zu nutzen. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für die Daten, das Material und die Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer*Innen mit dem Service verarbeiten. Dem Kunden bzw. dem/der Nutzer*In sind jegliche Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstossen und die Rechte Dritter verletzen.
Die Vermieterin gewährleistet die SaaS-Dienste soweit möglich an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden im Tag störungsfrei und ohne Unterbrechung erbringen zu können. Die Vermieterin verpflichtet sich, ihre SaaS-Dienste und Dienstleistungen auf technisch modernem Stand zu halten. Die Vermieterin verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat für Sicherheit nach branchenüblichen Standards zu sorgen. Für den Fall, dass es Störungen bei dem Zugriff zu den vereinbarten Dienstleistungen gibt, steht den Nutzer*Innen ein Ticketsystem zur Anmeldung solcher Störungen zur Verfügung.
Die Vermieterin verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Software, Integration oder Umstellung neuer Hardware möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Sie informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.
Störungen/Fehler des SaaS-Dienstes wird die Vermieterin nach Möglichkeit bestmöglich ab Mitteilungseingang, oder Bemerken, beseitigen. Kleinere Fehler, die zu keiner nennenswerten Funktionsbeeinträchtigung führen, werden durch Updates beseitigt, die die Vermieterin innerhalb angemessener Zeiträume regelmässig zur Verfügung stellt. Die vorstehenden Pflichten für die Vermieterin kommen nicht zum Tragen, wenn der Fehler oder die Störung auf Umstände zurückzuführen sind, auf welche die Vermieterin keinen Einfluss hat. Dazu zählen insbesondere nicht von der Vermieterin stammende Hardware- oder Softwarebestandteile. Ist die Fehlerbehebung nicht möglich, so kann der Kunde gemäss den Bedingungen dieser AGB vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung von monatlichen Gebühren ist dabei ausgeschlossen.
Die Vermieterin wird regelmässig Wartungsleistungen ausführen. Während der Wartungsarbeiten kann die Nutzung des SaaS-Dienstes eingeschränkt sein.
Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Die Vermieterin kann daher keine fehlerfreien Dienste garantieren. Dasselbe gilt für mobile Kommunikationssysteme (GPS, GSM, usw.) und Netzwerke von Providern, die dem mobilen Datenaustausch dienen. Die Vermieterin erbringt die von ihr angebotenen Dienstleistungen professionell und sorgfältig. Sie kann jedoch keine Gewähr für die Unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen.
Es gelten die bundesrechtlichen und kantonalen Datenschutzgesetze und ihre Ausführungsverordnungen. Nutzer:In und Vermieterin sind sich bewusst, dass die Vertragserfüllung zu Einsicht, Bearbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten führen kann. In aller Regel ist der Kunde Inhaber von Personendaten im rechtlichen Sinn. Sollten weitere Datenschutz Regelungen wie bspw. die EU-DSGVO befolgt werden ist es Sache des Kunden, der Vermieterin im Vertrag entsprechende Weisungen zu erlassen.
Alle Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung und Design. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten nicht publiziert wurden.
Die Arbeitsdaten des Kunden werden von der Vermieterin mit den nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsvorkehrungen (SSL/https) geschützt. Kommt es intern bei der Vermieterin bzw. im Rechenzentrum zu einem Verlust der Arbeitsdaten des Kunden, so wird die Vermieterin kostenlos eine Rücksicherung des zuletzt gesicherten Standes durchführen.
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Unterzeichnung fest geschlossen (die 'Mindestlaufzeit') und kann erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr und kann zum Ende des jeweiligen Jahres mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich schriftlich gekündigt werden.
Vermieterin und Kundin geben sich gegenseitig das Recht und die Pflicht, Dritte über die Zusammenarbeit zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, die Kundin als Kundin bzw. die Vermieterin als Vermieterin/Herstellerin zu erwähnen.
Alle vereinbarten Preise für Dienste der Vermieterin lauten auf Schweizer Franken oder Euro (Standortabhängig) und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben und Gebühren. Die Preise können jederzeit an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) Euro-Stat angepasst werden.
Für sämtliche Inhalte ist die Kundin bzw. deren Nutzer*In verantwortlich. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Daten der Kundin und deren Nutzer*In auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Es ist ausdrücklich untersagt, den SaaS-Dienst oder Teile davon, Produkte, Module, Funktionen und Services der Vermieterin auf fremden IT-Systemen zu speichern und auf fremden Servern zu nutzen.
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen der vorliegenden AGB ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend. Gerichtsstand ist CH-8408 Winterthur (ZH).